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10. Juni 2026 - Bundestierärztekammer e. V.

Faire Tierarztkosten – Stellungnahme der Bundestierärztekammer

Beitragsbild zu Faire Tierarztkosten – Stellungnahme der Bundestierärztekammer

In den vergangenen Wochen wurde in den Medien – unter anderem in einem SWR-Beitrag – kontrovers über die Höhe von Tierarztkosten diskutiert. Als Kleintierpraxis ist uns eine transparente und faire Behandlung unserer Patientinnen und Patienten und ihrer Familien ein Herzensanliegen. Gleichzeitig möchten wir die fachliche Einordnung sichtbar machen, die hinter tierärztlichen Leistungen und ihrer Abrechnung steht.

Deshalb teilen wir nachfolgend die Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK), die die Hintergründe rund um die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) und die wirtschaftliche Realität tierärztlicher Praxen sachlich erläutert. Die vollständige Stellungnahme können Sie auch als PDF herunterladen:

Original-Stellungnahme der Bundestierärztekammer (PDF)

Stellungnahme der Bundestierärztekammer zum SWR-Beitrag „Tierisch teuer – Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt”

Die Bundestierärztekammer nimmt den am 19. Mai ausgestrahlten SWR-Beitrag „Tierisch teuer – Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt” mit großer Sorge zur Kenntnis. Aus unserer Sicht vermittelt der Beitrag ein einseitiges und tendenziöses Bild der tierärztlichen Versorgung in Deutschland und wird der komplexen Realität in den Praxen und Kliniken nicht gerecht.

Zwar wird im Beitrag der Eindruck erweckt, unterschiedliche Perspektiven – von Tierhaltenden, Tierärzt:innen sowie aus der Politik – seien gleichermaßen berücksichtigt worden. In der Gesamtschau entsteht jedoch kein ausgewogenes Bild. Vielmehr werden v. a. Einzelfälle mit besonders hohen Rechnungen, emotionale Härtefälle und zugespitzte Aussagen in den Mittelpunkt gestellt. Dadurch wird der Eindruck verstärkt, hohe Tierarztkosten seien Ausdruck mangelnder Fairness oder unangemessener Abrechnung durch die Tierärzteschaft. Dies weisen wir entschieden zurück.

Besonders problematisch ist aus unserer Sicht die Gegenüberstellung einzelner Preisbeispiele, bei denen eine einzelne Tierärztin und eine hochspezialisierte Klinik miteinander verglichen werden. Ein solcher Vergleich ist fachlich nur bedingt aussagekräftig, wenn unterschiedliche Versorgungsstrukturen, Spezialisierungsgrade, Personal- und Gerätekosten, Notdienststrukturen, Dokumentationspflichten und wirtschaftliche Rahmenbedingungen nicht angemessen eingeordnet werden. Eine spezialisierte Klinik mit umfassender apparativer Ausstattung, stationären Kapazitäten und entsprechendem Personalaufwand kann nicht mit einer Einzelpraxis gleichgesetzt werden.

Zudem entsteht durch einzelne Aussagen im Beitrag der Eindruck, eine „faire” Abrechnung bestehe darin, bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise zu berechnen. Das ist aus Sicht der Bundestierärztekammer irreführend. Tierärztliche Leistungen sind medizinische Leistungen. Sie erfordern Fachwissen, Sorgfalt, Personal, Ausstattung, Dokumentation und Verantwortung. Werden medizinisch notwendige Leistungen erbracht, müssen sie auch korrekt und transparent abgerechnet werden. Andernfalls entsteht bei Tierhaltenden die Erwartung, fachlich gebotene Leistungen könnten beliebig kostenlos oder pauschal erbracht werden. Dies wird weder der Gebührenordnung noch der wirtschaftlichen Realität tierärztlicher Praxen gerecht.

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden. Im Gegenteil: Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Unter- und Obergrenzen und schützt damit sowohl Tierhaltende als auch die Qualität der tierärztlichen Versorgung. Ohne eine verbindliche Gebührenordnung drohten unübersichtlichere Preise, wachsender wirtschaftlicher Druck auf Praxen und Kliniken, eine Verschlechterung der Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig möglicherweise sogar höhere Kosten für Tierhaltende.

Die Novellierung der GOT im Jahr 2022 war nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne grundlegende Anpassung überfällig. Grundlage war eine wissenschaftliche Bewertung tierärztlicher Leistungen im Auftrag des Bundesministeriums. Diese zeigte, dass die bis dahin geltenden Gebühren nicht ausreichten, um tierärztliche Leistungen kostendeckend abzubilden. Auch seit der Novellierung sind die Kosten für Personal, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte, Entsorgung, Verwaltung und Dokumentation weiter gestiegen. Tierarztpraxen und -kliniken sind wie andere Betriebe von der allgemeinen Teuerung betroffen.

Eine angemessene Vergütung ist Voraussetzung dafür, dass Tierärzt:innen qualifiziertes Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das dient unmittelbar dem Tierwohl. Schon heute ist es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade die Notfallversorgung bedeutet erhebliche Personalvorhaltung zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagszeiten, hohe organisatorische Belastungen und zusätzliche Kosten. Trotz der in der GOT vorgesehenen Zuschläge ist dieser Bereich für viele Praxen wirtschaftlich kaum rentabel.

Der Beitrag stellt hingegen v. a. Extremfälle mit sehr hohen Rechnungsbeträgen in den Vordergrund. Diese Fälle sind für die betroffenen Tierhaltenden zweifellos belastend. Sie bilden jedoch nicht den Alltag tierärztlicher Abrechnung ab. Der Großteil tierärztlicher Rechnungen bewegt sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau und liegt in der Regel nicht im Bereich besonders hoher Sätze. Gerade deshalb wäre es aus unserer Sicht journalistisch geboten gewesen, die gezeigten Einzelfälle stärker einzuordnen und nicht als repräsentativen Eindruck tierärztlicher Versorgung stehen zu lassen.

Auch die Darstellung, Tierhaltende müssten künftig stärker selbst entscheiden, welche Behandlungen „Sinn machen” und ob es immer die neueste Untersuchung sein müsse, greift zu kurz. Selbstverständlich gehört eine sorgfältige Beratung über Diagnostik- und Therapieoptionen, Prognosen, Kosten und Alternativen zum tierärztlichen Alltag. Gleichzeitig darf nicht der Eindruck entstehen, moderne Diagnostik oder fachlich sinnvolle Untersuchungen seien bloße Zusatzleistungen, auf die ohne weiteres verzichtet werden könne. Tierärzt:innen sind dem Tierwohl verpflichtet. Ihre Empfehlungen beruhen auf fachlicher Einschätzung, medizinischer Verantwortung und dem Ziel, Leiden zu vermeiden oder zu lindern.

Kritisch sehen wir zudem, dass im Beitrag Aussagen zur Rechtmäßigkeit der GOT unwidersprochen stehen bleiben. Die Gebührenordnung ist geltendes Recht. Sie wurde auf Grundlage einer fachlichen und wissenschaftlichen Bewertung novelliert und dient ausdrücklich der Sicherstellung einer transparenten, qualitätsgesicherten und flächendeckenden tierärztlichen Versorgung. Eine Debatte über Weiterentwicklung und Evaluation der GOT ist legitim und notwendig. Sie sollte jedoch sachlich geführt werden und darf nicht auf die Erzählung vermeintlich überhöhter Tierarztrechnungen reduziert werden.

Die Bundestierärztekammer spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine regelmäßige, planbare Anpassung der Gebührenhöhe. Solche schrittweisen Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen, weil Kosten dadurch berechenbarer bleiben.

Wir halten es daher für erforderlich, die einseitige Darstellung des Beitrags journalistisch nachzuarbeiten. Aus Sicht der Bundestierärztekammer sollte der SWR die Berichterstattung um einen Folgebeitrag ergänzen, in dem die tierärztliche Perspektive angemessen zu Wort kommt. Dazu gehören insbesondere die wirtschaftliche Realität von Praxen und Kliniken, die weiterhin im Vergleich zu anderen akademischen Heilberufen häufig nicht angemessene Vergütung tierärztlicher Arbeit, die Herausforderungen im Notdienst, der Fachkräftemangel sowie die zentrale Bedeutung der GOT für Transparenz, Qualität und Versorgungssicherheit.

Tierhaltende brauchen eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung tierärztlicher Kosten. Sie brauchen keine Verunsicherung und keine pauschale Gegenüberstellung von „fairen” und vermeintlich überteuerten Tierärzt:innen.

Die große Mehrheit der Tierärzteschaft arbeitet verantwortungsvoll, transparent und unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Dieses Bild kam in dem Beitrag aus unserer Sicht nicht ausreichend zur Geltung.

Wir stehen dem SWR für eine sachliche Einordnung und für weitere Gespräche gern zur Verfügung.

Berlin, 22.05.2026


Die Bundestierärztekammer ist eine Arbeitsgemeinschaft der 17 Landes-/Tierärztekammern in Deutschland. Sie vertritt die Belange aller rund 46.000 Tierärzt:innen, Praktiker:innen, Amtsveterinär:innen, Wissenschaftler:innen und Tierärzt:innen in anderen Berufszweigen, gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit auf Bundes- und EU-Ebene.